Als Ihr Notar und Rechtsanwalt für Beurkundungen, Erbrecht, Immobilienrecht und Familienrecht unterstützt Sie die Notarkanzlei Alexander Krüger in Dreieich.
Vorab das Wichtigste: Sowohl notarielle Beurkundung und Vertragsgestaltung als auch anwaltliche Vertretung in Dreieich und im Umland werden Ihnen von der Notarkanzlei Alexander Krüger geboten, die als Notar und Rechtsanwalt sowie als ADAC-Vertragsanwalt doppelt fachkundig ist. Jeder Schritt wird Ihnen nachvollzieh informiert, während Sie eine einzeln auf Sie abgestimmte Beratung erhalten.
Ein Notar für eine Immobilienverfügung wird gesucht, oder anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht wird verlangt? Im Raum Dreieich sind wir Ihr Berater für beide Bereiche. Sie werden von uns sachkundig begleitet, sei es bei einer Beurkundung, einem Testament oder einer Scheidung. An einem Ort finden Sie bei unserer Kanzlei sowohl das Notariat als auch die anwaltliche Beratung.
Eine Kanzlei für Ihre Region bietet Notariat und Rechtsberatung an
Notar
Ihre Verträge werden von uns rechtssicher beurkundet – persönlich, vertraulich und mit langjähriger notarieller Expertise.
Beurkundung von Dokumenten
Nachdem wir Sie vorab über alle Auswirkungen aufgeklärt haben, beurkunden wir vom Kaufvertrag bis einschließlich Vollmacht verbindlich.
Das Immobilienrecht
Ihre Immobilientransaktion beim Kauf, Erbbaurecht oder Teilungserklärung wird von uns rechtlich gesichert.
Sowohl notarielle Beurkundungen als auch anwaltliche Vertretung im Immobilienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht gewähren wir Ihnen an. Ihre Angelegenheiten beantworten wir fachlich und repräsentieren Sie vor Gericht, sobald es nötig wird. Indem Sie alle Maßnahmen aus einer Hand erhalten, reduzieren Sie sich Wege zwischen verschiedenen Kanzleien.
Für Dreieich und Umgebung gewähren wir unsere Leistungen an
Das Erbrecht
Die Nachfolge des Erblassers wird im Erbrecht geklärt, wobei wir Erben bei Streitigkeiten repräsentieren. Wir kontrollieren die gesetzliche Erbfolge, Erbverträge und Testamente. Oft sind Ansprüche von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten durch einen Erben zu beantworten. Ihre Pflichten und Rechte als Erbe erörtern wir mit Ihnen. In Dreieich und im Umland stehen wir Erbengemeinschaften bei der Teilung des Nachlasses als Begleiter. Sowohl vor Gericht als auch außerhalb verkörpern wir Sie.
Wissenswert
Eine Erbengemeinschaft hat gemeinsam über das Erbe zu befinden. Wir kümmern uns um die Vermittlung bei Konflikten und fertigen Teilungsverträge an. Danach beurkunden wir die Einigung und garantieren die Übertragung von Eigentum. Die Pflichtteilsansprüche klären wir und verhandeln mit den Berechtigten. In einer Bescheinigung dokumentieren wir jede Einigung.

Das Notariat
Wir kümmern uns um im Notariat die Beurkundung von Verträgen und die Beglaubigung von Unterschriften. Als Notar prüfen wir jede Dokument auf rechtliche Sicherheit. Den Willen aller Beteiligten festhalten wir und beantworten Sie über die Auswirkungen Ihres Vertrags auf. Dadurch werden Sie vor späten Überraschungen abgesichert. Eine Beweisurkunde für Gerichte und Behörden erstellt ein Notar durch verbindliche Beurkundung. Für Privatpersonen und Unternehmen in Ihrer Umgebung übernehmen wir diese Aufgabe.
In der Praxis
Die Beglaubigung einer Unterschrift für Behörden ist ein typischer Auftrag. Die Echtheit wird bestätigt, nachdem die Identität geprüft wurde. Ämter, Banken oder Grundbuchämter akzeptieren die Beglaubigung dann. Sie erhalten einen festen Termin und kurze Wartezeiten. Wir versehen jede Beglaubigung mit Datum und Aktenzeichen.

Außergerichtliche Vertretung
Wir verkörpern Sie außergerichtlich im Mietrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Die Kommunikation mit Versicherungen, Vermietern und Arbeitgebern übernehmen wir für Sie. Durch einen Verkehrsverstoß entsteht häufig ein Bußgeld oder Fahrverbot. Den Vorwurf prüfen wir und formulieren Einspruch. Für Privatpersonen übernehmen wir diese Vertretung im Raum Dreieich. Wir verhandeln Vergleiche und einvernehmliche Regelungen.
Ihr zusätzlicher Nutzen
Durch eine außergerichtliche Einigung lassen sich die Ausgaben für einen Gerichtsprozess sparen. Wir informieren Sie ehrlich und einschätzen dabei die Erfolgsaussichten. Stellungnahmen werden von uns eingefordert, nachdem wir an die Gegenseite geschrieben haben. Schadensersatz, Bußgeld oder Abfindung berechnen wir, um den Betrag danach zu verhandeln. über jeden Schritt werden Sie informiert.

Lassen Sie ein Testament erstellen
Mit einem Testament garantieren Sie Ihren letzten Willen ab und unterbinden Streit unter Erben. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung und beraten Sie zu den Verfügungsformen. Die oberste Sicherheit vor Fälschungen und Missverständnissen bietet ein notarielles Testament. Wir überprüfen, ob Pflichtteilsansprüche bestehen und wie Sie diese berücksichtigen. Die Erstellung von Testamenten für Privatpersonen und Unternehmer erfolgt für Ihre Region. Die Hinterlegung jedes Testaments erfolgt beim Nachlassgericht durch uns.
Das Besondere hiervon
Die Erbscheinbeantragung wird durch ein notarielles Testament ersetzt, sodass Ausgaben für die Erben entfallen. Über Pflichtteilsrechte klären wir Sie auf, sobald Ihre familiäre Situation geprüft ist. Wir formulieren die Verfügung und beurkunden sie danach. Der Erblasser bleibt flexibel und kann das Testament später ändern. Unsere Fachberatung für Sie erfolgt neutral und ohne Druck.

Immobilienrecht
Im Immobilienrecht stehen wir Käufern und Verkäufern bei der Transaktion an Ihrer Seite. Das Grundbuch, der Kaufvertrag sowie die Lasten des Grundstücks werden durch uns geprüft. Ein Notar ist bei jeder Immobilienübertragung gesetzlich vorgeschrieben. Wir geben Ihnen Bescheid komplett über Kosten, Steuern und Fristen. Wohnungs- und Grundstücksverkäufe betreuen wir vor Ort. Die Auflassung sowie die Grundbuchumschreibung werden von uns bearbeitet.
Konkret heißt das
Wir kontrollieren den Grundbuchauszug und klären transparente Lasten. Die Finanzierung und die Zahlungswege verdeutlichen wir dem Käufer im Anschluss. Für alte Grundschulden werden die Löschungsbewilligungen durch uns eingefordert. Nach der Zahlung veranlassen wir die Umschreibung im Grundbuch. Wir halten jeden Schritt in der notariellen Beglaubigung schriftlich fest.

Recht der Familie
Im Familienrecht verkörpern wir Sie bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Wir informieren Sie zu den Effekte einer Trennung und verhandeln mit der Gegenseite. Das Trennungsjahr sowie die Regelung von Kindern und Vermögen sind für eine Scheidung erforderlich. Wir helfen Ihnen durch dieses Verfahren und einstehen Sie vor dem Familiengericht. Bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen unterstützen wir Mandanten aus dem Umkreis von Dreieich.
Hintergrund
Aufwendungen und Zeit lassen sich mit einer einvernehmlichen Scheidung reduzieren. Nach der Kontrolle des Versorgungsausgleichs durch uns werden die Rentenansprüche geregelt. Anschließend wird der Scheidungsantrag beim Gericht durch uns eingereicht. Wir verhandeln den nachehelichen Unterhalt und erstellen dazu eine Vereinbarung. Wir beurkunden diese Abmachung, um ihre rechtsgültige Form zu wahren.

Vertretung im Gericht
Ihre gerichtliche Vertretung übernehmen wir, sobald die außergerichtliche Einigung scheitert. Sowohl das Einreichen von Klagen als auch das Formulieren von Schriftsätzen übernehmen wir und repräsentieren Sie in der mündlichen Verhandlung. Ein Anwalt unterstützt Sie zur Strategie und kontrolliert die Erfolgsaussichten. Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht sind die Felder, in denen wir die Vertretung übernehmen. Im Umkreis von Dreieich begleiten wir Mandanten durch alle Instanzen.
Welchen Unterschied das macht
Strenge Fristen und formale Anforderungen sind bei einem Gerichtsverfahren notwendig. Alle Schriftsätze reichen wir fristgerecht ein, zudem bereiten wir die Verhandlung vor. Unsere Aussagen belegen wir im Anschluss vor Gericht mit Urkunden. Über den Stand des Verfahrens halten wir Sie aktuell informiert. Jeden Termin besprechen wir davor.

Beglaubigung durch den Notar
Die notarielle Beurkundung setzt eine genaue Begutachtung des Vertragsinhalts voraus. Nach unserer Kontrolle der Identität der Beteiligten erfolgt die Vorlesung des Vertrags. Nachdem alle Parteien unterschrieben haben, fertigen wir die Urkunde an. Eine Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar bei Immobilienkauf, Grundschulden und Testamenten. Diese Beurkundungen führen wir für den Raum Dreieich für Sie durch. Die Urkunde fungiert als Beweismittel vor Gericht.
Was sich dahinter verbirgt
Durch die Beurkundung erfolgt die rechtliche Absicherung des Vertrages. Indem wir den Willen der Beteiligten prüfen, stellen wir die Eindeutigkeit fest. Der Text wird danach verlesen, woraufhin die Unterschriften durch uns dokumentiert werden. Jede Seite der Beglaubigung wird von uns nummeriert. Für die Umschreibung des Eigentums am Grundstück wird diese Dokument vom Grundbuchamt benötigt.

Ein Notar
Über die reine Beurkundung hinaus unterstützen wir Sie als Notar mit anwaltlicher Zulassung. Die rechtlichen Folgen jedes Vertrags werden von uns erklärt, und Klauseln entwickeln wir passgenau. Da ein Notar neutral bleiben muss, unterstützt er alle Beteiligten fair. Diese Pflicht nehmen wir ernst. Indem wir jeden Kaufvertrag auf versteckte Risiken kontrollieren, sichern wir Ihr Eigentum. Von weiter her und aus der Region stammen Mandanten, die wir aus Dreieich und dem Umland unterstützen.
Unser Ansatz
Gemeinsam mit Ihnen lesen wir jeden Abmachung durch. Offene Fragen beantworten wir später, bevor die Urkunde unterschrieben wird. Die Pflichten, die auf Sie zukommen, kennen Sie vor der Unterschrift. Durch diese Genauigkeit lassen sich spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer vermeiden. Die nötige Zeit für diese Unterstützung nehmen wir uns.

Notarielle Konzeption von Verträgen
Notwendige Klauseln fügen wir ein und gestalten Verträge passgenau. Individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer finden sich in jedem Kaufvertrag. Indem wir diese Vereinbarungen rechtssicher formulieren, überprüfen wir auch ihre Wirksamkeit. So wird Ihr Eigentum vor späteren Anfechtungen geschützt. Für Immobilien, Gesellschaften und Erbfolgen übernehmen wir die Vertragsgestaltung in Ihrer Nähe. Wir passen Standardmuster an Ihre Anforderungen an.
Das Wichtigste im Überblick
Eine gute Vertragsgestaltung denkt an zukünftige Veränderungen. Zahlungsfristen, Gewährleistungen und Übergabetermine werden durch uns geregelt. Diese Punkte gewährleisten wir später durch klare Formulierungen ab. Wenn eine Klausel fehlt, kommt es anschließend vielfach zu Streitigkeiten. Diese Lücken schließen wir im Vorfeld, wobei jeder Schritt in der Urkunde dokumentiert wird.

Alles Wissenswerte bezüglich unserer Dienstleistungen
Durch notarielle Urkunden lassen sich Verträge gewährleisten sowie der Wille der Beteiligten vor Gericht beweisen. Eine Beurkundung ist bei Immobilienkauf, Grundschulden und Testamenten gesetzlich vorgeschrieben. Die Überprüfung von Identität, Willen und rechtlichen Konsequenzen obliegt dem Notar. Danach verliest er den Abmachung und fertigt die Bescheinigung an. Nur die Unterschrift wird durch eine Beglaubigung bestätigt, die für viele Behörden ausreichend ist. Über den jeweiligen Aufwand und die Ausgaben werden Sie von uns aufgeklärt. Unsere Begleitung im Großraum Dreieich gilt Mandanten bei Kaufverträgen, Erbfolgen und familiären Abmachungen. In jeder Bescheinigung finden Sie eine fortlaufende Nummer sowie ein Aktenzeichen. Die Originale archivieren wir, und Ihnen händigen wir beglaubigte Kopien aus.
Gut zu wissen
Die Erben werden nach dem Erbfall durch ein notarielles Testament entlastet. Das Papier wird durch das Nachlassgericht geöffnet, welches danach den letzten Willen ermittelt. Ein Erbschein muss von den Erben nicht beantragt werden. Es werden dadurch Zeit und Beiträge gespart. Die Fachberatung durch uns umfasst Pflichtteile und Erbverträge.

Ihr Dienstleister
Notariat und anwaltliche Unterstützung werden durch die Notarkanzlei Alexander Krüger unter einem Dach vereint. Privatpersonen und Unternehmen werden von uns als Notare und Rechtsanwälte betreut. Wir geben Ihnen fachkundigen Rat zu Testamenten, Immobilienverträgen und familiären Angelegenheiten. Wir erledigen als ADAC-Vertragsanwalt Ihre Vertretung bei Verkehrsverstößen sowie Fahrverboten. Nah am Flughafen Frankfurt gelegen, ist unser Standort für auswärtige Mandanten zügig erreichbar. In Dreieich und Umgebung stehen kurze Wege sowie persönliche Zeitpunkte für Sie bereit. Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten erörtern wir mit Ihnen. Jeder Mandant bekommt eine auf seine Situation zugeschnittene, individuelle Beratung. Zeit für Fragen nehmen wir uns und erklären jeden Schritt klar.
Was uns speziell macht
Unsere Doppelqualifikation schließt ein Notar und Anwalt. Die Beurkundung Ihres Vertrags und Ihre Vertretung vor Gericht im Streitfall übernehmen wir. Gerichtliche Auseinandersetzungen erfordern von Ihnen keine zweite Kanzlei. Wir sind vertraut mit Ihren Fall und übernehmen persönlich. Dadurch lassen sich Zeit und Kosten reduzieren. Wir beraten Sie partnerschaftlich, neutral und fair.

Oft gestellte Fragen für Dreieich und Umgebung
Welchen Preis hat ein Notar für Dreieich und das Umland?
Weil sich die Ausgaben für eine Beurkundung nach dem Geschäftswert richten, sind diese gesetzlich festgelegt. Vor dem Termin werden Ihnen die voraussichtlichen Aufwendungen genannt. Bei Immobilienkäufen fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Meistens betragen diese ein bis zwei Prozent des Kaufpreises.
Was unterscheidet die Beurkundung von der Beglaubigung?
Den vollständigen Kontrakt sowie die Erklärungen der Beteiligten erfasst eine Beurkundung. Der Notar erstellt beide Verfahren in Form einer Dokument. Die Beurkundung bietet eine größere rechtliche Sicherheit. Eine gesteigerte rechtliche Sicherheit wird von der Beurkundung geboten.
Erfordert ein Testament den Notar?
Ein handschriftliches Testament ist gültig, birgt aber Risiken bei Formfehlern. Ein notarielles Testament bietet maximale Sicherheit und beweist den letzten Willen klar. Es erspart anschließend den Erben, einen Erbschein zu beantragen. Zu den Vorteilen beider Wege bekommen Sie unsere Beratung.
In welchem Zeitraum lässt sich eine Besprechung in Dreieich selbst verabreden?
Wir gewähren in der Regel Termine innerhalb einer Woche an. Für dringende Fälle wird von uns eine zeitnahe Lösung gefunden. Die nötigen Dokumente bringen Sie zum Termin mit. Nachdem Sie die Nachweise mitgebracht haben, prüfen wir die Dokumente und beurkunden den Vertrag. Ihnen wird die fertige Beglaubigung nach wenigen Tagen zugestellt.
Steht es einem Notar offen, als Anwalt tätig zu sein?
Ja, sofern er über beide Zulassungen verfügt. In unserer Kanzlei gelten wir als Notar und Rechtsanwalt. Die Beurkundung von Verträgen und Ihre Vertretung vor Gericht übernehmen wir. Dadurch entfällt für Sie der Weg zu einer zweiten Kanzlei. Da Ihre Angelegenheit uns aus der Beurkundung bekannt ist, können wir persönlich handeln.

Für eine langjährige Mitarbeiterin wurde im arbeitsrechtlichen Konflikt eine Abfindung durchgesetzt
Ausgangslage
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde eine Mitarbeiterin aus Flörsheim am Main im Rahmen einer Neuordnung betriebsbedingt gekündigt. Jüngere Teammitglieder wurden im Unternehmen gehalten, weshalb sie sich ungerecht behandelt fühlte. Zusätzlich wies die Kündigung Fehler in der Sozialauswahl auf.
Eine große Herausforderung
Kurz vor der Rente fürchtete die Mandantin um ihre sparsame Existenz, da ihr eine erneute Stellenvermittlung unrealistisch erschien. Indem er auf die sparsame Lage des Unternehmens verwies, zeigte sich der Arbeitgeber zunächst kompromisslos. Nachzuweisen waren die Fehler in der Kündigung, und zwar rechtlich wasserdicht.
Unser Vorgehen
Nach der akribischen Prüfung der Kündigung durch uns erwies sich die fehlerhafte Sozialauswahl als der wesentliche Hebel. Vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben wir Kündigungsschutzklage, nachdem die Mandantin von uns komplett zu ihren Rechten unterstützen worden war. In der anschließenden gerichtlichen Verhandlung setzten wir eine angemessene Abfindung als Ziel, da eine Weiterbeschäftigung für die Mandantin nicht mehr gewünscht war.
Ihr Ergebnis
Unser rechtliches Argumentationsvermögen bewog den Arbeitgeber schnell zu einem Vergleich. Wir handelten für die Mandantin eine Abfindung aus, die ihren langjährigen Einsatz für das Unternehmen angemessen honorierte. So konnte sie ihren Übergang in die Rente finanziell geschützt in Angriff nehmen.
Aus Dreieich können Sie sich jetzt beraten lassen
Sie beabsichtigen eine Immobilienübertragung oder benötigen ein Testament? Haben Sie einen Verkehrsverstoß bekommen und benötigen anwaltliche Hilfe? In Dreieich und im Umland unterstützen wir Sie durch jede rechtliche Angelegenheit. Wir beurkunden Verträge, vertreten Sie vor Gericht und beraten Sie persönlich. Wege und Aufwendungen werden durch unsere Doppelqualifikation als Notar und Anwalt gesenkt. Wir beantworten Sie über Fristen, Kosten und Erfolgsaussichten auf. Eine gerechte Unterstützung ohne Druck bekommt jeder Mandant. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erläutern jeden Schritt nachvollzieh. Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unser Rückruf mit einem ersten Vorschlag für Ihr Anliegen erfolgt innerhalb von Tag und Nacht. Vereinbaren Sie ein Meeting, damit wir Ihre Situation gemeinsam prüfen können. Notariat und Rechtsberatung – für Dreieich und das Umland sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner.
Informationen über Dreieich
Dreieich ist eine lebendige Stadt im Bundesland Hessen mit rund 41.000 Einwohnern. Gelegen in der Nähe von Neu Isenburg, Langen, Egelsbach, Dietzenbach und Erzhausen, profitiert Dreieich von seiner zentralen Lage in einer vielfältigen und gut angebundenen Region. Die Stadt verbindet urbanes Leben mit einer angenehmen Wohnqualität und bietet ihren Bewohnern eine ausgewogene Mischung aus Ruhe und Nähe zu größeren Nachbarorten. So entsteht ein attraktives Umfeld, das sowohl für Familien als auch Berufstätige interessant ist.
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