Wir beraten Sie. Das klingt einfach, ist es aber nicht immer. Als Kanzlei mit Doppelqualifikation sind wir gleichzeitig Notariat und Anwaltskanzlei, sodass Sie für Beurkundungen, Vertragsgestaltungen und gerichtliche Vertretungen nur eine Adresse brauchen. Ob Sie ein Testament errichten, einen Immobilienkaufvertrag beurkunden lassen oder rechtlichen Beistand im Familienrecht benötigen – wir begleiten Sie durch jeden Verfahrensschritt. Unsere Stärke liegt darin, notarielle und anwaltliche Tätigkeiten verzahnt anzubieten, damit Ihre Angelegenheiten ohne Reibungsverluste vorankommen. Sie bekommen bei uns die Urkunde, die Beglaubigung und die anwaltliche Vertretung aus einer Hand, ohne zwischen verschiedenen Kanzleien pendeln zu müssen.
Rechtssicherheit im Rhein-Main-Gebiet: Notariat, Beurkundungen und anwaltliche Vertretung
Unser Leistungsspektrum deckt die Bereiche Notariat, notarielle Beurkundung, notarielle Vertragsgestaltung, Testament, Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ab. Sie erhalten von uns jede Leistung fachgerecht nach den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnotarordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte, nachvollziehbar dokumentiert und mit verbindlicher Rechtssicherheit. Wir prüfen Ihre Sachverhalte, beraten Sie zu Ihren Optionen und setzen Ihre Entscheidungen rechtssicher um – egal ob durch eine notarielle Urkunde oder durch gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Notare in Form
Als Notariat in Form sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn rechtliche Vorgänge eine notarielle Begleitung erfordern. Wir übernehmen die Beurkundung von Verträgen, beglaubigen Unterschriften und unterstützen Sie bei allen grundbuchrelevanten Schritten. Jeden Vertrag prüfen wir auf inhaltliche Korrektheit, klären Sie über mögliche Konsequenzen auf und stellen sicher, dass Ihre Erklärungen rechtlich einwandfrei festgehalten werden. Ob Immobilienverkauf oder Testament – wir setzen Ihre Wünsche in eine rechtsgültige Urkunde um, die vor Gericht und Behörden Bestand hat.
Wie läuft eine notarielle Beurkundung ab?
Wenn Sie einen Termin bei uns vereinbaren, prüfen wir vorab die benötigten Unterlagen und Personaldokumente. Im Termin lesen wir den Vertrag vor, erläutern jeden Paragraphen verständlich und nehmen Ihre Unterschrift entgegen. Danach kümmern wir uns um die weitere Abwicklung, etwa um Eintragungen im Grundbuch oder um Benachrichtigungen von Käufer und Verkäufer. So wissen Sie jederzeit, an welchem Punkt sich Ihre Angelegenheit gerade befindet.
Notar
Als unabhängige Amtsträger sorgen wir für rechtliche Sicherheit in Verträgen. Wir achten darauf, dass Verträge fair und ausgewogen formuliert sind, sodass keine Partei benachteiligt wird. Diese Neutralität schützt Sie vor unvorhergesehenen Risiken, egal ob Sie kaufen oder verkaufen. Wir klären vorab, ob eine Beurkundung notwendig ist oder eine einfache Beglaubigung ausreicht. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie eine Urkunde mit höchster Beweiskraft, die Streitigkeiten von vornherein verhindert.
Warum schützt Neutralität?
Ein Notar darf keine Partei bevorzugen, sondern muss sicherstellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten verstehen. Durch die notarielle Beurkundung bestätigen Sie, dass Sie den Vertragsinhalt verstanden haben und frei von Druck entscheiden. Diese Kontrolle schafft Vertrauen und verhindert spätere Vorwürfe, man sei überstimmt worden. Genau diese Sicherheit bietet der Notar bei jeder rechtlichen Bindung.
Notarielle Beurkundung in Form
Die notarielle Beurkundung ist das Kernstück unserer Arbeit und schafft eine öffentliche Urkunde mit voller Beweiskraft. Wir erstellen den Vertragstext, prüfen die Identität der Beteiligten, verlesen die Urkunde und nehmen die Unterschriften entgegen. Dieser Prozess sichert Sie rechtlich ab, da eine beurkundete Urkunde vor Gericht als Beweis gilt und schwer anfechtbar ist. Besonders bei Immobilienkäufen oder Schenkungen ist die Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, um übereilte Entscheidungen zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt abläuft und Sie eine Urkunde erhalten, die Ihre Rechte dauerhaft absichert.
Welche Dokumente wir beglaubigen
Zu den häufigsten Urkunden gehören Kaufverträge für Immobilien, Grundschuldbestellungen, Schenkungsverträge und Testament-Errichtungen. Jede Beurkundung erfordert spezifische Vorbereitung, denn das Grundbuch muss aktuell sein und etwaige Vorkaufsrechte müssen geprüft werden. Wir übernehmen diese Vorarbeit, damit der Termin reibungslos verläuft. So erhalten Sie eine Urkunde, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Notarielle Vertragsgestaltung
Bei der notariellen Vertragsgestaltung bringen wir Ihre individuellen Vereinbarungen rechtssicher in Textform. Wir hören Ihnen zu, welche Ziele Sie verfolgen, prüfen sinnvolle Klauseln und formulieren die Bedingungen eindeutig und durchsetzbar. Ein gut gestalteter Vertrag verhindert Missverständnisse und spart Ihnen später Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Ob Kaufvertrag, Erbvertrag oder Gesellschaftsgründung – wir achten darauf, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und der Vertrag alle notwendigen Regelungen enthält. So erhalten Sie ein Dokument, das perfekt zu Ihrer Situation passt.
Individuelle Klauseln und Schutzmechanismen
Standardverträge aus dem Internet decken oft nicht alle Besonderheiten Ihres Falls ab. Wir gestalten Verträge mit Schutzklauseln, die Rücktrittsbedingungen, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungen klar regeln. Wir klären Haftungsfragen und Streitbeilegungsverfahren, sodass Sie genau wissen, woran Sie gebunden sind.
Testament in Form erstellen lassen
Ein Testament zu erstellen, sichert Ihren Willen für die Zeit nach Ihrem Ableben und entlastet Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie, welche Form des Testaments für Ihre Situation passt, ob ein eigenhändiges Testament ausreicht oder ein notarielles Testament sinnvoller ist. Ein notarielles Testament wird bei Gericht hinterlegt und liegt bei Eintritt des Erbfalls sofort als gültige Urkunde vor. Wir helfen Ihnen, klare Formulierungen zu finden, die Streit unter den Erben vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Erbe an die gewünschten Personen geht. Auch Sonderregelungen wie Vermächtnisse oder Vor- und Nacherbenfolgen bauen wir rechtssicher ein.
Notarielles Testament versus handschriftliches Testament
Ein notarielles Testament ist gerichtlich hinterlegt und kann nicht verloren gehen, was besonders bei Umzügen oder im Alter eine Erleichterung ist. Wenn der Erblasser verstirbt, muss das Amtsgericht nur das Testament eröffnen, ohne erst prüfen zu müssen, ob es handschriftlich verfasst wurde. Diese Sicherheit wiegt schwer, wenn Erben sich später an Formulierungen erinnern, die im Testament gar nicht stehen. Wir klären Sie über Kosten und Ablauf auf, damit Sie informiert entscheiden.
Immobilienrecht in Form
Das Immobilienrecht begleitet Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken. Wir entwerfen Kaufverträge, begleiten die Beurkundung und übernehmen die Abwicklung bis zur Grundbucheintragung. Beim Immobilienkauf prüfen wir die Grundbucheintragungen, klären Lasten und Dienstbarkeiten und achten darauf, dass der Käufer ein lastenfreies Objekt erhält. Bei Mietrechtsfragen, etwa bei Kündigungen oder Mieterhöhungen, stehen wir Ihnen als Anwalt zur Seite, ebenso wie bei Streitigkeiten in der WEG. So sichern wir Ihr Eigentum rechtlich ab und vertreten Ihre Interessen gegenüber Mietern, Käufern und Verkäufern.
Kauf, Verkauf und Grundbuchabwicklung
Beim Immobilienverkauf geht es nicht nur um den Kaufvertrag, sondern auch um die Löschung alter Grundschulden und die Eintragung neuer Lasten. Wir koordinieren Termine mit Banken, klären die Finanzierung und sorgen für den rechtzeitigen Zahlungseingang. Danach beantragen wir die Eigentumsübertragung im Grundbuch. So läuft Ihr Immobilienprojekt ohne Verzögerungen ab.
Familienrecht in Form
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern, wenn gemeinsame Wege sich trennen oder neu geordnet werden müssen. Wir vertreten Sie bei einer Scheidung, klären Unterhaltsansprüche, regeln den Zugewinnausgleich und begleiten Sie bei Sorgerechtsfragen. Wenn eine Ehe geschieden wird, müssen viele Details geklärt werden, die oft emotional belastend sind, und genau hier setzen wir an, um Ihnen den rechtlichen Rücken freizuhalten. Wir verhandeln mit der Gegenseite, suchen außergerichtliche Einigungen und vertreten Sie vor dem Familiengericht, wenn keine Einigung möglich ist. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Regelung für alle Beteiligten zu finden.
Scheidung und Folgesachen
Eine Scheidung bringt nicht nur die Auflösung der Ehe mit sich, sondern auch die Klärung von Versorgungsausgleich, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Wir berechnen, wer welchen Unterhalt zahlen muss, und setzen die Ansprüche rechtlich durch. Wenn Kinder betroffen sind, kümmern wir uns um das Sorge- und Umgangsrecht. So schaffen wir nach der Scheidung klare Verhältnisse, mit denen alle Seiten leben können.
Erbrecht in Form
Im Erbrecht geht es um die Frage, wer das Vermögen des Erblassers übernimmt und welche Pflichten und Rechte damit verbunden sind. Wir beraten Sie, wenn Sie ein Testament erstellen oder ändern möchten, und vertreten Sie, wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Ansprüche geltend machen. Bei einem Erbfall klären wir, ob ein Testament existiert, ob es gültig ist und wer als Erbe eingesetzt wurde. Wir begleiten Sie bei der Erbauseinandersetzung, wenn mehrere Erben das Erbe teilen müssen, und klären, wer welchen Anteil erhält. Auch bei Streitigkeiten unter Erben oder bei Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen als Anwalt zur Seite.
Erbschein und Erbauseinandersetzung
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die wir für Sie prüfen und verständlich erklären. Wir helfen Ihnen, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen, den Sie für Banken und Grundbuchämter benötigen. Bei der Erbteilung begleiten wir die Auseinandersetzung und vermitteln bei Konflikten. So sichern wir Ihren Anteil am Erbe.
Außergerichtliche Vertretung in Form
Nicht jeder rechtliche Konflikt landet vor Gericht, und oft ist die außergerichtliche Vertretung der schnellere Weg, um eine Einigung zu erzielen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Versicherungen, Miterben oder der Gegenseite, prüfen deren Angebote und verhandeln in Ihrem Namen. Bei Verkehrsverstößen, etwa Ordnungswidrigkeiten, vertreten wir Sie gegenüber der Behörde und prüfen, ob ein Bußgeld gerechtfertigt ist oder ob sich ein Einspruch lohnt. Wir klären, ob ein Fahrerbot in Ihrem Fall möglich ist und wie Sie Punkte in Flensburg vermeiden. So erreichen wir oft außergerichtlich, was vor Gericht Wochen oder Monate dauern würde.
Verhandeln statt klagen
Eine außergerichtliche Einigung spart Kosten und Zeit, weil kein Gericht eingeschaltet werden muss. Wir schätzen die Erfolgschancen realistisch ein und beraten Sie, ob ein Vergleich sinnvoller ist als ein langwieriger Prozess. Wenn die Gegenseite nicht kooperiert, wechseln wir in die gerichtliche Vertretung. So bleiben Sie flexibel und behalten die Kontrolle über den Ausgang Ihrer Angelegenheit.
Gerichtsvertretung in Form
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Rechte im Rahmen eines Prozesses durch. Wir bereiten die Klageschrift vor, sammeln Beweise, formulieren Anträge und vertreten Sie mündlich in der Verhandlung. Als ADAC-Vertragsanwalt verfügen wir über besondere Erfahrung im Verkehrsrecht, wenn es um die Abwehr eines Bußgeldes oder die Durchsetzung von Schadensersatz nach einem Unfall geht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, erklären jeden Schritt und informieren Sie über die voraussichtlichen Kosten. So gehen Sie nicht allein in eine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern mit einem Anwalt, der Ihre Interessen konsequent vertritt.
Prozessführung und Beweissicherung
Vor Gericht zählt nicht, was behauptet wird, sondern was bewiesen werden kann. Wir sichern frühzeitig Beweise, befragen Zeugen und bestellen Gutachter, wenn Sachverhalte fachlich geklärt werden müssen. Wir bereiten Sie auf die mündliche Verhandlung vor, damit Sie wissen, welche Fragen auf Sie zukommen. So treten Sie vor Gericht selbstbewusst auf und wissen Ihren Anspruch gut vertreten.
Lassen Sie uns über Ihre rechtliche Angelegenheit sprechen
Rechtliche Fragen warten selten auf den richtigen Moment. Ob Sie einen Kaufvertrag beurkunden lassen, ein Testament errichten oder einen Anwalt für eine gerichtliche Auseinandersetzung brauchen – je früher Sie uns kontaktieren, desto besser können wir Ihre Interessen prüfen und durchsetzen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und prüfen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind. Sie erhalten von uns eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen und der zu erwartenden Kosten, damit Sie informiert entscheiden können. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und klären die ersten Fragen. So wissen Sie schon nach dem ersten Gespräch, wie es weitergeht und was Sie erwarten können.

