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Rechtliche Vereinbarungen brauchen ein solides Fundament. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtlich Bestand haben. Als Kombination aus Notariat und Anwaltskanzlei begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur finalen Urkunde. Da viele Vorgänge wie der Immobilienkauf oder die Gründung einer Gesellschaft eine notarielle Beurkundung vorschreiben, stehen wir Ihnen hier zur Seite. Wir erklären Ihnen verständlich, wann eine einfache Beglaubigung genügt und wann eine vollständige Beurkundung nötig ist. Ihre Interessen bleiben dabei stets im Mittelpunkt.

Jeder Vertrag enthält individuelle Gestaltungsspielräume, die wir gemeinsam ausloten. Wir prüfen Ihren Entwurf, passen Klauseln an und stellen sicher, dass die Formvorschriften eingehalten werden. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke, die später teuer werden könnten. Die Unterschrift unter der fertigen Urkunde erfolgt in unserem Büro nach einer ausführlichen Vorab-Beratung. Sie verlassen unseren Termin mit einem Dokument, das vor jedem Gericht Bestand hat.

Notarielle Beurkundung: Was das Gesetz für Ihre Urkunden vorschreibt

Um Beteiligte vor übereilten Entscheidungen zu schützen, verlangt das Gesetz für bestimmte Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung. Dazu zählen unter anderem Immobilienkaufverträge, Grundschulden, Gesellschaftsgründungen sowie Eheverträge und Testamente. Wir bereiten die notwendigen Dokumente vor, erläutern die rechtlichen Folgen und beurkunden Ihre Willenserklärung verbindlich. Erst nach dieser Beratung leisten Sie Ihre Unterschrift, die wir anschließend mit unserem Siegel bestätigen. So ist gewährleistet, dass Ihr Vertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Der Ablauf folgt klaren Regeln, die wir für Sie transparent gestalten. Zunächst prüfen wir die Identität aller erschienenen Personen anhand gültiger Ausweisdokumente. Danach verlesen wir den vollständigen Vertragstext und klären offene Fragen. Wenn alle Beteiligten zustimmen, unterschreiben sie in unserer Anwesenheit. Diese Formstrenge mag zunächst bürokratisch wirken, schützt Sie aber vor späteren Anfechtungen. Am Ende nehmen Sie eine rechtskräftige Urkunde mit, die Sie bei Behörden oder Gerichten problemlos einreichen können.

Verträge, die genau zu Ihren Vorstellungen passen

Ein wertvoller Vertrag orientiert sich an Ihrer Lebensrealität. Wir formulieren Vereinbarungen so, dass sie exakt zu Ihren Wünschen passen. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem Immobilien-, Erbs-, Familien- und Gesellschaftsrecht. Wir analysieren Ihre Situation, erstellen präzise Klauseln und berücksichtigen mögliche künftige Entwicklungen. Auf diese Weise entstehen Dokumente, die Klarheit schaffen und Konflikte vermeiden. Sie erhalten eine rechtssichere Absicherung, die Ihre Interessen wirkungsvoll schützt.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre wahren Absichten in juristisches Deutsch zu übersetzen. Oft bringen Mandanten eigene Ideen oder Vorlagen mit, die wir fachlich prüfen und optimieren. Wenn ein Entwurf Risiken birgt, sagen wir Ihnen das direkt und schlagen sicherere Alternativen vor. Die Kosten für diese Beratung sind gut investiertes Geld, denn ein fehlerhafter Vertrag kostet später deutlich mehr. Mit einer maßgeschneiderten Urkunde gehen Sie auf Nummer sicher.


Kanzlei Krueger: Wir gestalten Verträge individuell nach Ihren Bedürfnissen

Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Nicht jedes Rechtsgeschäft erfordert die vollständige Beurkundung des gesamten Textes. Für viele Ämter oder Banken genügt eine notarielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Kopie. Wir beglaubigen etwa Unterschriften auf Vollmachten, Erklärungen oder Anträgen, indem wir Ihre Identität prüfen und Ihre Daten abgleichen. Zudem bestätigen wir die Echtheit von Abschriften, falls Sie diese für Versicherungen oder Behörden einreichen müssen. So können Sie Ihre Unterlagen zügig und ohne Umwege weiterleiten.

Der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung ist schnell erklärt. Bei der Beurkundung wird der gesamte Inhalt einer Vereinbarung rechtlich geprüft und beurkundet. Bei der Beglaubigung bestätigen wir lediglich, dass die vorliegende Unterschrift wirklich von Ihnen stammt. Für diese Leistung benötigen Sie einen gültigen Ausweis und müssen persönlich erscheinen. Wir beraten Sie kurz, für welche Form Ihr Vorhaben tatsächlich vorgeschrieben ist, damit Sie unnötige Kosten vermeiden.


Bei der Kanzlei Krueger lassen wir Ihre Unterschriften und Abschriften beglaubigen

Was Beratung und Beurkundung kosten

Die Gebühren für eine notarielle Beurkundung sind gesetzlich festgelegt. Als Notar sind wir an das Gerichts- und Notarkostengesetz gebunden, das für jede Leistung eine klare Gebühr vorsieht. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert, also dem finanziellen Wert der vereinbarten Leistung. Damit Sie Planungssicherheit haben, erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie genau, welche Ausgaben auf Sie zukommen, und es entstehen keine unerwarteten Kosten bei der Abrechnung.

Sie können den Termin bei uns ohne versteckte Gebühren planen. Neben der reinen Beurkundung fallen Kosten für die Beratung, Entwurfsfertigung und Ausfertigung an. Wenn Sie eine Vollmacht hinterlegen, um sich von Dritten vertreten zu lassen, wird auch dies separat berechnet. Wir informieren Sie transparent über jeden Rechungsposten, bevor wir die Urkunde ausfertigen. Ihre Kanzlei für verbindliche Urkunden arbeitet diskret und exakt nach den Vorgaben der Bundesnotarkammer.

Unser Vorgehen: Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Urkunde

Wir führen Sie strukturiert durch den gesamten Beurkundungsprozess. Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme besprechen wir Ihr Anliegen und klären, welche Unterlagen erforderlich sind und wann ein Termin sinnvoll ist. Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Dokumente, entwerfen den Vertragstext und stimmen ihn mit allen Beteiligten ab. Sobald alle Details feststehen, laden wir Sie zur Beurkundung ein, bei der Sie die rechtsgültige Unterschrift leisten.

Im Anschluss an den Termin kümmern wir uns um sämtliche weiteren Schritte. Im Grundstücksverkehr besorgen wir die Umschreibung im Grundbuch und beschaffen die erforderlichen Nachweise. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie bei uns zudem anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht. Dank unserer Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Notar sparen Sie Wege und gewinnen Zeit. Kurze Wege und die unmittelbare Abstimmung unter einem Dach kommen Ihnen unmittelbar zugute.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Kanzlei Krueger: Unser Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zur fertigen Urkunde

Wann passt es Ihnen für einen Termin? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anfrage und beraten Sie gerne zu Themen wie Beurkundung, Beglaubigung oder Vertragsgestaltung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an, um Ihren Bedarf zu besprechen. Wir prüfen Ihr Anliegen umgehend und finden zeitnah einen Termin, der gut in Ihren Alltag passt.

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