Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille rechtlich bindend bleibt. Wir beraten Sie ganz persönlich zu Themen wie Erbfolge, Pflichtteilen und dem Vermögen. Zudem fertigen wir rechtssichere Verfügungen an und setzen Ihre Interessen durch, wenn es um die Auslegung oder die Durchsetzung von Ansprüchen geht. Als Notare und Rechtsanwälte begleiten wir Sie in jeder Phase der Nachlassregelung.
Vererben will gut überlegt sein. Wenn Sie ein Testament erstellen lassen, klären wir Ihre Wünsche und prüfen, wer gesetzlich erbt und welche Pflichtteile bestehen. So stellen wir sicher, dass Ihr Vermögen genau dahin gelangt, wo Sie es haben möchten.
Testament und Erbvertrag durch Notare rechtssicher festlegen
Ein Testament erstellen lassen bedeutet mehr als nur Wünsche zu Papier bringen. Wir prüfen die gesetzliche Erbfolge, klären Pflichtteilsansprüche, gestalten den Erbvertrag, beraten zur Enterbung und sichern Ihr Vermögen steuerlich ab. Jede Verfügung wird einzeln an Ihre familiäre und wirtschaftliche Lage angepasst. Der Erblasser bestimmt, wer Erbe wird und wer leer ausgeht. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des BGB zu beachten, damit das Dokument später nicht anfechtbar ist. Wir erläutern die Unterschiede zwischen einem Einzeltestament, einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament und einem notariellen Erbvertrag. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien ist die notarielle Beurkundung ratsam. So lässt sich eine Erbengemeinschaft oft von vornherein besser strukturieren oder streitige Auseinandersetzungen unter den Erben vermieden werden.
So bestimmen wir Ihre ganz persönliche Erbfolge
Wir strukturieren die Erbfolge nach Ihren Wünschen. Dabei beraten wir zum Testament, zum Erbvertrag, zur Enterbung, zum Pflichtteil und zur Vermögensübergabe. Eine frühzeitige Planung schafft Klarheit für die Erben. Wenn ein Erblasser keine Verfügungen trifft, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann bedeuten, dass neben dem Ehepartner auch entfernte Verwandte Erbe werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch ein Berliner Testament, ein Vermächtnis oder eine Teilungsvorschrift genau steuern, wer was bekommt. Wer nahe Angehörige enterben möchte, muss zudem mögliche Pflichtteilsansprüche einberechnen. Wir ermitteln diese Werte und finden Regelungen, die Streit minimieren. Ihr Nachlass bleibt so erhalten, wie Sie es sich vorstellen.
Der Ablauf der Nachlassabwicklung im Erbfall
Wenn ein Erbfall eintritt, unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses. Wir helfen bei der Beantragung eines Erbscheins, vertreten die Erbengemeinschaft, klären Pflichtteilsfragen und prüfen die steuerlichen Details. Dabei legen wir Wert auf eine offene Kommunikation. Nach dem Tod eines Angehörigen ist schnelles Handeln wichtig. Wir kümmern uns um den Erbschein, der bei Banken und Grundbuchämtern meist benötigt wird. Besteht eine Erbengemeinschaft, vertreten wir Ihre Interessen bei der Verteilung des Erbes. Bei Unstimmigkeiten zur Testamentsauslegung ermitteln wir, was der Erblasser wirklich beabsichtigt hatte. Sollten zudem Pflichtteilsberechtigte Ansprüche geltend machen, führen wir die Verhandlungen für Sie.
Vorteile der notariellen Beglaubigung für Ihre Altersvorsorge
Die notarielle Beurkundung verleiht Ihrem Nachlass die nötige Sicherheit. Wir beurkunden Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse sowie Vorsorgevollmachten, prüfen steuerliche Aspekte und beraten Sie zum Thema Enterbung. So wird Ihr Wille juristisch klar und nachweisbar dokumentiert. Ein handschriftliches Testament bietet im Streitfall oft Spielraum für verschiedene Auslegungen. Durch die Beurkundung prüft der Notar die Geschäftsfähigkeit und den tatsächlichen Willen des Erblassers, was vor späteren Anfechtungen schützt. Für die Erben ist dies ein großer Vorteil: Sie können zügiger und unkomplizierter handeln, da Gerichte die notariellen Urkunden anerkennen. Wer ein Testament erstellen lässt, erhält von uns zudem wertvolle Hinweise zur Erbschaftssteuer. Wir prüfen, ob Steuern anfallen und wie Sie Ihre Freibeträge am besten nutzen können.
Pflichtteilsansprüche vorab berechnen und rechtzeitig abwehren
Pflichtteilsansprüche können den Nachlass erheblich belasten. Wir berechnen den Pflichtteil, prüfen die gesetzliche Erbfolge, verhandeln mit der Erbengemeinschaft, wehren unberechtigte Forderungen ab und klären die Steuer. Mit einer klaren Dokumentation schaffen wir faktenbasierte Grundlagen. Wenn nahe Angehörige enterbt werden, haben sie oft Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt regelmäßig die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir ermitteln den Wert des Nachlasses und berechnen die konkrete Summe. Dabei berücksichtigen wir Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, denn auch diese können den Pflichtteil erhöhen. Wenn Sie als Erbe mit einer Forderung konfrontiert werden, prüfen wir deren Rechtmäßigkeit. Wir verhandeln mit den Berechtigten, um einvernehmliche Vergleiche zu finden und den Nachlass vor unnötiger Wertminderung zu bewahren.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Gespräch
Das Vererben erfordert sorgfältige Überlegungen. Wenn Sie ein Testament erstellen möchten oder Fragen zum Erbrecht haben, beraten wir Sie individuell und verständlich. Sie erreichen uns ganz einfach per Telefon oder Nachricht, damit wir Ihre Vorsorge gemeinsam rechtssicher planen können.

