In Steinbach (Taunus) finden Sie mit der Notarkanzlei Alexander Krüger einen kompetenten Notar und Rechtsanwalt, der Erbrecht, Immobilienrecht und Familienrecht an Ihrer Seite steht.
Das Wesentliche im Überblick: Die Notarkanzlei Alexander Krüger, mit Doppelqualifikation als Notar und Rechtsanwalt sowie ADAC-Vertragsanwalt, übernimmt die notarielle Beurkundung, Vertragsgestaltung und anwaltliche Vertretung. Wir geben Ihnen fachkundigen Rat einzeln und klären jeden Schritt nachvollzieh auf.
Ein Notar für eine Immobilienverfügung wird gesucht, oder anwaltliche Hilfe im Verkehrsrecht wird benötigt? Im Großraum Steinbach (Taunus) sind wir Ihr Ansprechpartner für beide Themengebiete. Sie werden von uns sachkundig unterstützt, sei es bei einer Beurkundung, einem Testament oder einer Scheidung. Unsere Kanzlei bietet Notariat und anwaltliche Unterstützung, beides unter einem Dach verbunden.
In und um Steinbach (Taunus) finden Sie eine Kanzlei für Notariat und Rechtsberatung
Notar
Rechtssicher beurkundet: Ihre Verträge, persönlich, verschwiegen und mit langjähriger notarieller Expertise.
Beurkundung von Dokumenten
Von Kaufvertrag bis Vollmacht: Wir beurkunden verbindlich und beantworten Sie vorab über alle Auswirkungen auf.
Immobilienrecht
Ihre Immobilientransaktion beim Kauf, Erbbaurecht oder Teilungserklärung wird von uns rechtlich abgesichert.
Notarielle Beurkundungen koppeln wir mit anwaltlicher Vertretung – und zwar im Immobilienrecht, Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht. Ihre Angelegenheiten klären wir fachlich und einstehen Sie vor Gericht, sobald es nötig wird. Aus einer Quelle erhalten Sie alle Etappen – so entfallen Wege zwischen verschiedenen Kanzleien.
In Steinbach (Taunus) und Umgebung bieten wir unsere Dienstleistungen an
Notarielle Beurkundung
Den Vertragsinhalt genau zu kontrollieren, ist bei der notariellen Beurkundung notwendig. Die Bescheinigung wird von uns angefertigt, nachdem alle Parteien unterschrieben haben. Nach der Unterschrift aller Parteien erfolgt die Anfertigung der Urkunde durch uns. Bei Immobilienkauf, Grundschulden und Testamenten ist eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Beurkundungen führen wir aus dem Umkreis von Steinbach (Taunus) für Sie durch. Die Bescheinigung dient als Beweismittel vor Gericht.
Was sich dahinter verbirgt
Die Beurkundung sichert den Vereinbarung rechtlich ab. Nach Begutachtung des Willens der Beteiligten erfolgt unsere Feststellung der Eindeutigkeit. Im Anschluss wird der Text von uns verlesen und die Unterschriften dokumentiert. Wir nummerieren jede Seite der Urkunde. Das Grundbuchamt verlangt diese Dokument, um das Eigentum am Areal umzuschreiben.

Außergerichtliche Vertretung für Sie
Wir erledigen Ihre außergerichtliche Vertretung im Mietrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Die Kommunikation mit Versicherungen, Vermietern und Arbeitgebern übernehmen wir für Sie. Ein Verkehrsverstoß führt häufig zu Bußgeld oder Fahrerbot. Wir prüfen den Vorwurf und erheben Einspruch dagegen. Diese Vertretung für Privatpersonen wird für Ihre Region von uns übernommen. Wir verhandeln einvernehmliche Regelungen und Vergleiche.
Ihr Mehrwert
Eine außergerichtliche Einigung reduziert die Ausgaben für einen Gerichtsprozess. Wir beurteilen die Erfolgsaussichten, um Sie anschließend offen zu unterstützen. die Gegenseite wird von uns angeschrieben, dann fordern wir Stellungnahmen ein. indem wir Schadensersatz, Bußgeld oder Abfindung berechnen, verhandeln wir den Betrag. jeder Schritt wird Ihnen mitgeteilt.

Immobilienrecht
Im Immobilienrecht unterstützen wir Käufer und Verkäufer bei der Transaktion. Geprüft werden von uns das Grundbuch, der Kaufvertrag und die Lasten des Grundstücks. Eine gesetzliche Vorschrift schreibt einen Notar bei jeder Immobilienübertragung vor. Die Ausgaben, Steuern und Fristen sind Gegenstand unserer Aufklärung für Sie. Aus Steinbach (Taunus) und dem Umland betreuen wir Wohnungs- und Grundstücksverkäufe. Die Auflassung und die Grundbuchumschreibung übernehmen wir für Sie.
Das bedeutet konkret
Den Grundbuchauszug prüfen wir und beantworten nachvollziehbare Lasten. Danach werden dem Käufer die Finanzierung und die Zahlungswege erklärt. Wir fordern Löschungsbewilligungen ein, die für alte Grundschulden bestimmt sind. Nachdem die Zahlung erfolgt ist, wird die Umschreibung im Grundbuch veranlasst. Jeder Schritt wird in der notariellen Bescheinigung von uns dokumentiert.

Ein Notariat
Die Beurkundung von Verträgen sowie die Beglaubigung von Unterschriften übernehmen wir im Notariat. Als Notar kontrollieren wir jede Beglaubigung auf rechtliche Sicherheit. Der Wille aller Beteiligten wird von uns dokumentiert, und Sie erhalten eine Aufklärung über die Konsequenzen Ihres Vertrags. Dadurch werden Sie vor späten Überraschungen abgesichert. Ein Notar beurkundet verbindlich und erstellt dabei eine Beweisurkunde für Gerichte und Behörden. Für den Großraum Steinbach (Taunus) übernehmen wir diese Aufgabe für Privatpersonen und Unternehmen.
In der praktischen Anwendung
Behörden benötigen häufig eine beglaubigte Unterschrift, was einen typischen Auftrag darstellt. Die Identität wird anerkannt, und die Echtheit bekräftigen wir. Die Urkunde wird dann von Ämtern, Banken oder Grundbuchämtern anerkannt. Ein fester Termin und kurze Wartezeiten werden Ihnen gewährt. Wir versehen jede Beglaubigung mit Datum und Aktenzeichen.

Vertretung vor Gericht
Scheitert die außergerichtliche Einigung, übernehmen wir Ihre gerichtliche Vertretung. Wir reichen Klagen ein und formulieren Schriftsätze, während wir Sie in der mündlichen Verhandlung verkörpern. Die Erfolgsaussichten werden von einem Anwalt geprüft, der Sie auch zur Strategie unterstützt. Die Vertretung im Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht übernehmen wir. In Ihrer Umgebung werden Mandanten von uns durch alle Instanzen begleitet.
Welchen Unterschied das macht
Ein Gerichtsverfahren benötigt strenge Fristen und formale Rahmenbedingungen. Nach der fristgerechten Einreichung aller Schriftsätze bereiten wir die Verhandlung vor. Mit Urkunden belegen wir später unsere Aussagen, die wir vor Gericht vorbringen. Über den Stand des Verfahrens halten wir Sie auf dem neuesten Stand. Jeden Termin diskutieren wir zuvor.

Familienrecht
Im Familienrecht vertreten wir Sie bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Neben der Beratung zu den Effekte einer Trennung verhandeln wir auch mit der Gegenseite. Eine Scheidung macht das Trennungsjahr sowie die Regelung von Vermögen und Kindern nötig. Die Unterstützung durch dieses Verfahren und die Vertretung vor dem Familiengericht übernehmen wir für Sie. Bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen betreuen wir Mandanten in Steinbach (Taunus) selbst.
Hintergrundinformationen
Durch eine einvernehmliche Scheidung werden Aufwendungen sowie Zeit gespart. Die Rentenansprüche regeln wir, nachdem wir den Versorgungsausgleich anerkannt haben. Danach reichen wir den Scheidungsantrag beim Gericht ein. Wir verhandeln den nachehelichen Unterhalt und erstellen dazu eine Vereinbarung. Damit diese Absprache rechtsgültig bleibt, beurkunden wir sie.

Das rechtliche Erbrecht
Bei Streitigkeiten verkörpern wir Erben und klären im Erbrecht die Nachfolge des Erblassers. Wir nehmen die Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und der gesetzlichen Erbfolge vor. Ein Erbe hat vielfach Erwartungen von Pflichtteilsberechtigten oder Miterben zu klären. Wir geben Ihnen fachkundigen Rat als Erbe hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten. Bei der Teilung des Nachlasses begleiten wir aus Steinbach (Taunus) und dem Umland Erbengemeinschaften. Wir erledigen Ihre Vertretung außerhalb und vor Gericht.
Wissenswert
Das Erbe muss von einer Erbengemeinschaft gemeinsam entschieden werden. Mit der Herstellung von Teilungsverträgen vermitteln wir auch bei Konflikten. Danach beurkunden wir die Einigung und gewährleisten die Übertragung von Eigentum. Zur Klärung der Pflichtteilsansprüche verhandeln wir mit den Berechtigten. In einer Urkunde festhalten wir jede Einigung.

Die Herstellung eines Testaments veranlassen
Ein Testament gewährleistet den letzten Willen und verhindert Streit unter Erben. Wir informieren Sie zu den Formen der Verfügung und helfen bei der Formulierung. Die beste Sicherheit vor Fälschungen und Missverständnissen bietet ein notarielles Testament. Wir prüfen den Bestand von Pflichtteilsansprüchen und wie Sie diese berücksichtigen. In Ihrer Nähe erstellen wir Testamente für Privatpersonen und Unternehmer. Jedes Testament hinterlegen wir beim Nachlassgericht.
Was das Besondere ist
Ein notarielles Testament erspart den Erben die Erbscheinbeantragung und damit verbundene Ausgaben. Ihre familiäre Situation wird von uns geprüft, und wir klären Sie über Pflichtteilsrechte auf. Wir formulieren die Verfügung und beurkunden sie danach. Der Erblasser bleibt anpassungsfähig und kann das Testament danach ändern. Ohne Druck beraten wir Sie neutral.

Notar
Über die reine Beurkundung hinaus betreuen wir Sie als Notar mit anwaltlicher Zulassung. Individuell konzipieren wir Klauseln, während die rechtlichen Auswirkungen jedes Vertrags erläutert werden. Ein Notar muss neutral bleiben und alle Beteiligten fair beraten. Diese Pflicht wird von uns ernst genommen. Wir kontrollieren jeden Kaufvertrag auf versteckte Risiken und gewährleisten Ihr Eigentum. Im Raum Steinbach (Taunus) betreuen wir Mandanten aus der Region und von weiter her.
Unser Vorgehen
Wir lesen jeden Abmachung mit Ihnen durch und beantworten offene Fragen, bevor die Beglaubigung Ihre Unterschrift bekommt. Vor der Unterschrift wissen Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen. Diese Gründlichkeit bewirkt, dass spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer ausbleiben. Die nötige Zeit für diese Unterstützung nehmen wir uns.

Vertragsgestaltung durch den Notar
Individuelle Vertragsgestaltung und die Einbindung notwendiger Klauseln werden von uns vorgenommen. Zwischen Käufer und Verkäufer sind maßgeschneiderte Absprachen in jedem Kaufvertrag umfassen. Wir formulieren diese Abspraken rechtssicher und überprüfen ihre Wirksamkeit. So wird Ihr Eigentum vor späteren Anfechtungen abgesichert. Die Vertragsgestaltung für Immobilien, Gesellschaften und Erbfolgen übernehmen wir aus Steinbach (Taunus). An Ihre persönlichen Bedürfnisse werden Standardmuster von uns angepasst.
Diese Faktoren sind ausschlaggebend
Eine gute Vertragsgestaltung denkt an zukünftige Veränderungen. Wir regeln Zahlungsfristen, Gewährleistungen und Übergabetermine. Danach gewährleisten wir diese Punkte mit klaren Formulierungen ab. Durch eine fehlende Klausel entstehen anschließend häufig Streitigkeiten. Diese Lücken schließen wir im Vorfeld, wobei jeder Schritt in der Beglaubigung dokumentiert wird.

Aus Ihrer Umgebung wiederkehrende Fragen
Was kostet ein Notar für die Region?
Weil sich die Ausgaben für eine Beurkundung nach dem Geschäftswert richten, sind diese gesetzlich festgelegt. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor dem Termin. Bei Immobilienkäufen werden Notar- und Grundbuchgebühren fällig. Meistens betragen diese ein bis zwei Prozent des Kaufpreises.
Beurkundung und Beglaubigung – was ist der Unterschied?
Die Echtheit einer Unterschrift wird durch eine Beglaubigung bestätigt. Die höhere rechtliche Sicherheit wird durch die Beurkundung geboten. Beide Verfahren erstellt der Notar in Form einer Urkunde. Die Beurkundung bietet die gesteigerte rechtliche Sicherheit.
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Ein handschriftliches Testament ist gültig, birgt jedoch bei Formfehlern Risiken. Mit einem notariellen Testament wird der letzte Wille bei maximaler Sicherheit eindeutig bewiesen. Es erspart im Anschluss den Erben, einen Erbschein zu beantragen. Lassen Sie sich von uns zu den Vorteilen beider Wege begleiten.
Wie schnell bekomme ich ein Treffen in Steinbach (Taunus) und Umgebung?
Gewöhnlich bieten wir Zeitpunkte innerhalb einer Woche an. Für dringende Fälle finden wir eine zeitnahe Lösung. Die nötigen Nachweise bringen Sie zum Termin mit. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch uns, danach beurkunden wir den Vereinbarung. Die Lieferung der fertigen Urkunde erfolgt nach wenigen Tagen.
Steht es einem Notar offen, als Anwalt tätig zu sein?
Ja, sofern beide Zulassungen in seinem Besitz sind. In unserer Kanzlei treten wir als Notar und Rechtsanwalt auf. Wir beurkunden Ihre Verträge und übernehmen die gerichtliche Vertretung. Der Weg zu einer zweiten Kanzlei wird Ihnen dadurch erspart. Wir wissen Ihre Angelegenheit aus der Beurkundung und können persönlich handeln.

Wissenswertes über unsere Dienstleistungen für Steinbach (Taunus) und das Umland
Notarielle Urkunden gewährleisten Verträge und beweisen den Willen der Beteiligten vor Gericht. Eine Beurkundung ist bei Immobilienkauf, Grundschulden und Testamenten gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar prüft die Identität, den Willen und die rechtlichen Folgen. Die Bescheinigung wird vom Notar angefertigt, nachdem er den Vertrag verlesen hat. Eine Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift und ist für viele Behörden ausreichend. Den jeweiligen Aufwand sowie die Kosten beantworten wir für Sie auf. Mandanten werden von uns aus Ihrer Umgebung bei Kaufverträgen, Erbfolgen und familiären Vereinbarungen betreut. Jede Urkunde enthält eine fortlaufende Nummer und ein Aktenzeichen. Die Originale archivieren wir, und Ihnen händigen wir beglaubigte Kopien aus.
Gut zu wissen
Nach dem Erbfall werden die Erben durch ein notarielles Testament unterstützt. Das Schriftstück wird vom Nachlassgericht geöffnet, woraufhin der letzte Wille ermittelt wird. Den Erben bleibt die Antragstellung eines Erbscheins erspart. Dadurch verringern Sie Zeit und Gebühren. Unsere Beratung für Sie erstreckt sich auf Pflichtteile und Erbverträge.

Vor Ort sind wir Ihr fachkundiger Dienstleister
Notariat und anwaltliche Beratung werden durch die Notarkanzlei Alexander Krüger an einem Ort vereint. Als Notare und Rechtsanwälte begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen. Bei Beurkundungen, Immobilienverträgen sowie familiären Angelegenheiten stehen wir Ihnen beratend als Begleiter. Bei Fahrverboten und Verkehrsverstößen ist unsere Vertretung für Sie als ADAC-Vertragsanwalt gewährleistet. Unser Sitz nahe dem Flughafen Frankfurt lässt sich für auswärtige Mandanten zügig erreichen. Wir erlauben rund um Steinbach (Taunus) individuelle Fristen und kurze Wege. Wir beantworten Sie über Kosten, Fristen und Erfolgsaussichten auf. Eine individuelle Beratung, zugeschnitten auf die Situation, erhält jeder Mandant von uns. Für Fragen nehmen wir uns Zeit, während wir jeden Schritt klar erklären.
Was uns besonders macht
Als Notar und Anwalt sind wir doppelt kompetent. Anders gesagt, wir beurkunden Ihren Vertrag und repräsentieren Sie im Streitfall vor Gericht. Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich ohne zweite Kanzlei führen. Die direkte Übernahme erfolgt, da wir Ihren Fall kennen. Das senkt Zeit und Aufwendungen. Wir beraten Sie auf Augenhöhe, neutral und fair.

Eine spät entdeckte Überschuldung wurde rechtzeitig erkannt, sodass sich die Erbausschlagung unterbinden ließ.
Die Ausgangslage
Ein Mandant aus Nauheim erfuhr erst Wochen nach dem Beerdigungstermin, dass er von einem entfernten Verwandten überlegt worden war. Erste Dokumente deuteten bei der Durchsicht darauf hin, dass der Preisreduzierung hoch verschuldet war. Die gesetzte Ausschlagungsfrist lief bereits und drohte bald abzulaufen.
Die Herausforderung
Da die Erbschaft bereits versehentlich angenommen worden war, erforderte die Abwendung einer direkten Haftung für die Schulden des Verstorbenen schnelles Handeln. Die Beweisführung, dass er von der Überschuldung nichts wusste, stellte rechtlich anspruchsvolle Wünsche. Das Risiko wurde durch jeden Tag Verzug hebt an.
So gehen wir vor
Das Nachlassgericht kontaktierten wir unverzüglich, um die Prüfung der Fristsetzung zu beantragen. Parallel wurde die tatsächliche Höhe der Verbindlichkeiten durch schnelle Recherche bei Gläubigern von uns ermittelt. Mit diesen Erkenntnissen vor Augen initiierten wir die formgerechte Ausschlagung der Erbschaft und dokumentierten gleichzeitig den Ablauf lückenlos.
Das Ergebnis
Rechtzeitig und formell einwandfrei wurde die Ausschlagung vorgenommen. Unserem Mandanten entging die drohende Haftung für die enormen Schulden des Erblassers, hingegen ging er vollständig leer aus. Die schnelle und fachkundige Reaktion unserer Kanzlei löste bei ihm außerordentlich großen Dank aus.
Im Großraum Steinbach (Taunus) können Sie sich jetzt begleiten lassen
Planen Sie eine Immobilienübertragung oder benötigen Sie ein Testament? Anwaltliche Hilfe brauchen Sie, wenn ein Verkehrsverstoß vorliegt. In Steinbach (Taunus) und im Umland stehen wir Ihnen bei jeder rechtlichen Angelegenheit an Ihrer Seite. Wir beurkunden Verträge, verkörpern Sie vor Gericht und beraten Sie individuell. Wege und Ausgaben reduziert Ihnen unsere Doppelqualifikation als Notar und Anwalt. Über Fristen, Ausgaben und Erfolgsaussichten klären wir Sie auf. Fair und ohne Druck begleiten wir jeden Mandanten. Zeit für Ihre Fragen nehmen wir uns und erläutern jeden Schritt nachvollzieh. Eine E-Mail schreiben Sie oder Sie rufen uns an. Unser Rückruf mit einem ersten Vorschlag für Ihr Anliegen erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Damit wir Ihre Situation gemeinsam prüfen können, terminieren Sie einen Termin. Als verlässlicher Ansprechpartner für Notariat und Rechtsberatung stehen wir Ihnen für Steinbach (Taunus) und das Umland an Ihrer Seite.
Informationen über Steinbach (Taunus)
Steinbach (Taunus) ist eine Gemeinde im Bundesland Hessen mit rund 10.000 Einwohnern. Die Stadt liegt eingebettet im Taunus und grenzt an mehrere bekannte Orte wie Eschborn, Oberursel (Taunus), Schwalbach (Taunus), Sulzbach (Taunus) sowie Kronberg (Taunus). Diese Nachbarschaft macht Steinbach zu einem gut angebundenen und lebendigen Wohnort, der von der Nähe zu größeren Städten profitiert, ohne dabei seine eigene Identität zu verlieren. Die Lage im Taunus bietet eine attraktive Mischung aus naturnahem Umfeld und urbaner Infrastruktur.
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